Steuert, ob die Erfassung von Naturalrabatten für diesen Vorgang erlaubt ist. Das Kennzeichen wird
aus dem Kunden
vorgeschlagen. Zur Änderung des Kennzeichens ist das Recht "naturalrabattsperre" erforderlich.
Dies ist die Stelle, an der die Sperre tatsächlich wirkt. Bei gesetzter Sperre werden für den Vorgang keine anwendbaren Naturalrabatte mehr ermittelt: es entstehen keine automatischen Naturalrabatte, und in der Naturalrabattzuordnung wird nichts mehr zum Anwenden angeboten.
Bereits gewährte Naturalrabatte werden durch das Setzen der Sperre nicht entfernt. Sie können weiterhin über die Naturalrabattzuordnung gelöscht werden - die Sperre verhindert also nur das Hinzukommen, nicht das Aufräumen.
Ohne die Lizenz für Naturalrabatte oder ohne das genannte Recht ist das Feld nicht änderbar.