Mit dieser Beschreibung werden die globalen Stammdaten und Parameter erläutert, die zur Unterstützung der Abwicklungen für Ausfuhr und Einfuhr eingerichtet werden können/müssen.
Möglichst umfangreiche Unterstützung in der Abwicklung einzelner Vorgänge und Sammel-Meldungen für Ausfuhr und Einfuhr über entsprechend eingerichtete Stammdaten.
Nachfolgende Vorbereitungen müssen für die Erstellung der Intrastat-Meldung ebenso wie für die Ausfuhranmeldung in SOG ERP (VACOS) über folgende Programme getroffen werden:
Artikelstammdaten in Bezug auf statistische Warennummer und/oder Zolltarif, Ursprungsland und Artikelgewicht prüfen und pflegen. Für die Ausfuhranmeldung und die Intrastat-Meldung ist nur die statistische Warennummer erforderlich. Der entsprechend etwas umfangreicher definierte Zolltarif ist für weitergehende Unterstüzungen von Zoll-Abwicklungen vorgesehen.
Lieferantenstamm (auch zusätzliche Anschriften) in Bezug auf Ursprungsland / EU-Kennzeichen prüfen und pflegen.
Kundenstamm (p842) und Lieferantenstamm (p843)
Kunden- und Lieferantenstamm (auch zusätzliche Anschriften) in Bezug auf Land und die EU-Umsatzsteuer-ID prüfen und pflegen.
Statistische Warennummern (statwnr)
Statistische Warennummern anlegen und festlegen ob diese Warennummer auch zusätzlich mit Mengen in einer definierten Mengeneinheit bei der Meldung angegeben werden sollen.
In diesem Fall ist innerhalb der betroffenen Artikel auf eine entsprechende Mengeneinheit zu achten, über die gegebenenfalls auch über einen Umrechnungsfaktor von der Lagermengeneinheit auf die zu meldende Mengeneinheit umgerechnet werden kann.
Achtung, wird mit Zolltarifnummern gearbeitet (Datenpflege über p837), so werden die statistischen Warennummern automatisch gebildet.
Statistischer Verkehrsweg (stweg)
Einrichten der statistischen Verkehrswege
Exportsteuerung Versandart und Land (valand)
Umschlüsseln jeder Versandart aus p822 (z.B. LKW,Spedition) auf einen statistischen Verkehrsweg (z.B. Straße) für jeden Bereich (EK und VK) und für jeden EU-Mitgliedsstaat (Land) mit Hinterlegung der kalkulatorischen Frachtwerte zur Berechnung des Grenzübergangswertes.
Achtung:
Die Steuerungsdaten zur Ermittlung des statistischen Grenzübergangswertes (valand) müssen nicht zwangsweise je Bereich und für jede Kombination Verandart/Land definiert werden. Bei Definition eines Frachtprozentsatzes im allgemeinen Umschlüsselungssatz je Versandart (Bereich=0, Land=0) wird dieser zur Frachtermittlung genutzt, wenn keine bereichs-/länderbezogene Definition vorhanden ist.
Land des Lagerortes im Programm p826 festlegen wegen der EU-Zuordnung zur Definition von EU- oder Drittlands-Abwicklungen.
EU-Lieferungen werden am Land des Lagers und am Land der Zieladresse festgemacht. Das gilt auch für Streckengeschäfte, für die man dann möglicherweise symbolisch mehrere verschiedene Lagerorte mit unterschiedlichen Standorten einrichten muss.
Das Streckenlager (Standardmäßig Lagerort = 99) sollte symbolisch mit einem Drittland eingerichtet werden, wenn die Mehrzahl Ihrer Lieferanten nicht aus Deutschland kommt. Für Streckengeschäfte von Lieferanten aus Deutschland oder der EU wären dann gesonderte Streckenlagerorte einzurichten.