Angabe eines Prozentsatzes einer Verpackungseinheit, der durch den ermittelten Mindestbestand erreicht sein muß, um eine Rundung des Mindestbestandes auf volle Verpackungseinheiten auszulösen.
Beispiel:
Verpackungseinheit = 100, errechneter Mindestbestand = 360
Prozentsatz > 60 = neuer Mindestbestand bleibt 360
Prozentsatz < 61 = neuer Mindestbestand wird 400