Steuerkategorie für die Ausgabe in einer E-Rechnung nach United Trade Data Interchange Directory (UNTDID) Codeliste 5305.
1 = Regulärer und ermäßigter Umsatzsteuersatz (S)
Der „Normalsatz“ (S) wird für den regulären Umsatzsteuersatz und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz verwendet. Bei der Verwendung vom „Normalsatz“ muss der Steuersatz größer als „0“ sein.
Bei der Verwendung vom „Nullsatz“ (Z) muss der Steuersatz gleich „0“ sein.
Beinhaltet die Rechnung einen Artikel oder eine Dienstleistung, der oder die von der Umsatzsteuer ausgenommen ist, ist so zu verfahren, als sei der Umsatzsteuersatz null. Der sich daraus ergebende Umsatzsteuerbetrag ist ebenfalls null. Bei der Verwendung vom „Steuerbefreit“ (E) muss der Steuersatz gleich „0“ sein.
4 = Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (AE)
In Fällen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird „Umgekehrte Mehrwertsteuer“ (AE) verwendet. Bei der Verwendung vom „Umgekehrte Mehrwertsteuer“ muss der Steuersatz gleich „0“ sein.
5 = Innergemeinschaftliche Lieferung (K)
In Fällen der Innergemeinschaftlichen Lieferung (EU) wird „Mehrwertsteuerbefreit für die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren und Dienstleistungen im EWR“ (K) verwendet. Bei der Verwendung vom „Innergemeinschaftliche Lieferung“ muss der Steuersatz gleich „0“ sein.
Wenn keine Umsatzsteuer aufgrund von Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU (sog. Drittlandsgebiete) anfällt wird „Exportartikel, Steuer nicht erhoben“ (G) verwendet. Bei der Verwendung vom „Exportartikel“ muss der Steuersatz gleich „0“ sein.
7 = Dienstleistungen außerhalb des Steueranwendungsbereichs (O)
Wenn ein Umsatz nicht Gegenstand des Umsatzsteuerrechts ist, ist die gesamte Rechnung nicht Gegenstand des Umsatzsteuerrechts. Bei der Verwendung vom „Dienst außerhalb des Anwendungsbereichs der Dienstleistungssteuer“(O) muss der Steuersatz gleich „0“ sein.
8 = Allgemeine, indirekte Steuer der Kanarischen Inseln (L)
Auf den Kanarischen Inseln (Spanien) wird keine Umsatzsteuer erhoben, sondern eine eigene indirekte Steuer: die Allgemeine Indirekte Steuer der Kanarischen Inseln („Impuesto General Indirecto Canario“, kurz IGIC). Der allgemeine Steuersatz beträgt 7 %. Darüber hinaus gibt es fünf weitere Steuersätze, die von 0 % bis 20 % reichen. Das Gesetz zur Regelung der IGIC ist deutlich jünger als das Gesetz zur IPSI, da es erst 2012 verabschiedet wurde.
9 = IPSI (Steuer für Ceuta/Melilla) (M)
In den autonomen Städten Melilla und Ceuta (Spanien) wird keine Umsatzsteuer erhoben. Stattdessen wird eine Steuer auf Produktion, Dienstleistungen und Importe („Impuesto sobre la Producción, los Servicios y la Importación“, kurz IPSI) erhoben. Dieser Steuer unterliegen sämtliche Dienstleistungen. Für Produkte wird die Steuer aber nur dann erhoben, wenn die Lieferung direkt von den Produzenten oder Herstellern selbst durchgeführt wird.
Im Gegensatz zur Umsatzsteuer gibt es in den beiden autonomen Städten sechs verschiedene IPSI-Sätze. Der Mindestsatz liegt bei 0,5 %, der Höchstsatz bei 10 %. Diese Sätze haben sich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Steuer auf Produktion, Dienstleistungen und Importe im Jahr 1991 ständig geändert.
Erläuterungstexte zur Umsatzsteuerbefreiung
Für die Schlüssel 2, 4, 5, 6, 7 muss zusätzlich ein Umsatzsteuerbefreiungsgrund auf der Rechnung angegeben werden. Dieser kann im p896 - Sprachentexte (sptext) unter dem Begriff STSCHLNN (NN Entsprich die Nummer des Steuerschlüssel) gepflegt werden.
Für Steuerschlüssel mit dem Regulären Steuersatz dürfen keine Erläuterungstexte für die Steuerschlüssel im p896 gepflegt werden. Beim Regulären Steuersatz kann es keinen Umsatzsteuerbefreiungsgründe geben. Sollte dennoch ein Text vorhanden sein, so wird dieser in der E-Rechnung als Allgemeine Rechnungsinformation ausgegeben.
Bitte dafür sorgen, dass in den Erläuterungstexten für Steuerschlüssel nur Umsatzsteuerbefreiungsgründe gepflegt werden.