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Dialog EMCS (p066)


Mit dem Programm p066 - EMCS Meldung (emcs) kann die Abwicklung zur Aussetzung der Verbrauchsteuer über das EMCS-Verfahren durchgeführt werden.

Dazu ist die Anwahl eines Vorgangs (Lieferschein oder Rechnung) abhängig von der Basis der EMCS-Verbrauchssteuermeldung erforderlich.
Aus dem Vorgang und der eingestellten der Verbrauchssteuermeldungsvariante werden Daten für die EMCS-Meldung vorgeschlagen, die im Einzelfall auf der Maske angepasst werden können.

Mit Beendigung der Bearbeitung wird der ausgewählte Vorgang anschließend in dem entsprechenden Format des eingestellten Dienstleisters Verbrauchssteuermeldungsparameter) in ein XML-Dokument exportiert.
Der Ausgabepfad dieses Dokumentes wird über die ausgewählte Variante definiert.

 

Eine EMCS-Meldung ist fällig bei Verkauf eines verbrauchssteuerpflichtigen Artikels in den europäischen Markt. Es gibt Produkte, die zwar verbrauchssteuerpflichtig (in Papierform z. B. Alkopops und Kaffee), aber nicht EMCS-pflichtig sind (digitale Meldung).

Sinn der EMCS-Meldung ist es, zu sehen, welche Waren in ein Drittland verkauft wurden und damit nicht verbrauchssteuerpflichtig sind.

 

Ausführlichere Informationen zum Thema EMCS finden Sie auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/EMCS