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Zu-/Abschlagsart für Naturalrabattpositionen


Zu-/Abschlagsart für Naturalrabattpositionen. Der hier verwendete Zu-/Abschlag muss drei Bedingungen erfüllen, die beim Speichern geprüft werden:

  • Der Zu-/Abschlag muss vorhanden sein. Eine unbekannte Nummer wird mit dem Hinweis abgewiesen, dass der Zu-/Abschlag nicht vorhanden ist.

  • Die Berechnungsart muss "Prozent auf den bereits veränderten Positionswert (2)" sein.

  • Der minimale erfassbare Wert muss mindestens -100 zulassen, also -100 oder kleiner sein. Ein lediglich negativer Wertebereich genügt nicht: Bei -50 zum Beispiel wird die Angabe mit der Meldung "Zu-/Abschlag kann keine negativen prozentualen Werte abbilden" abgewiesen, weil die benötigten -100 Prozent damit nicht darstellbar sind.


Wozu die Angabe dient

Ermittelt die Preisfindung für einen Beigabeartikel einen Einzelpreis, bleibt dieser Preis an der Beigabeposition stehen, und die Position wird über einen Zu-/Abschlag dieser Art mit -100 Prozent kostenlos gestellt. Der Warenwert der Beigabe bleibt damit im Beleg sichtbar, während der Positionswert 0 ergibt. Nur wenn die Preisfindung keinen Einzelpreis liefert, wird die Position stattdessen mit dem Preis 0 als Gesamtpreis geführt.


Meldungen

  • Ist hier keine Zu-/Abschlagsart eingetragen, können keine Naturalrabatte vergeben werden. Die Verarbeitung weist mit dem Hinweis ab, dass der Zu-/Abschlag für Naturalrabatte nicht hinterlegt ist.

  • Sind an der Beigabeposition bereits alle Plätze für Zu-/Abschläge belegt, kann die Position nicht kostenlos gestellt werden. Die Verarbeitung bricht mit der Meldung "Keine freien Zu-/Abschläge mehr vorhanden" ab.