Die Verwendung bestimmter Kennzeichen für die automatische Umsatzsteuerermittlung ist an das Vorhandensein einer EU-Umsatzsteuer-ID gebunden. Ist diese nicht bereits vorhanden, wird über diesen Dialog die Weiterverarbeitung mit folgenden Möglichkeiten entschieden:
Die Umsatzsteuer-ID ist bekannt und für alle Empfangsadressen des Kunden im Empfangsland gültig und wird dementsprechend in der Verwaltung der länderbezogenen Umsatzsteuer-IDs erfasst |
Die Umsatzsteuer-ID ist bekannt, kann jedoch nur für die aktuelle Empfangsadresse als gültig erfasst werden |
Die Umsatzsteuer-ID ist nicht bekannt, folglich kann das Umsatzsteuerermittlungskennzeichen nicht genutzt werden |
Die Funktion 'abbrechen' wird als 'Umsatzsteuer-ID nicht bekannt' interpretiert.
Steuerung des Umsatzsteuer-ID-Zwanges siehe Globalparameter (p001) Umsatzsteuerermittlung.