Zu-/Abschlagsart für die positionsweise Darstellung noch nicht fälliger Werte in Vorausberechnungen.
Die Zu-/Abschlagsart muss die höchstmögliche Sortierstufe (99) haben und
- als effektiver Zu-/Abschlag auf den Positionswert definiert sein und alle Werte von -99999.999,99 bis +99999.999,99 zulassen
oder
- als prozentualer Zu-/Abschlag auf den veränderten Positionswert definiert sein und alle Werte von -99,99 bis +0,00 zulassen
Ohne Angabe dieser Zu-/Abschlagsart ist je Verkaufsvorgang nur eine 100-prozentige Vorausberechnung möglich.