Grenzwert, bis zu dem eine automtische Verpackungskostenermittlung erfolgen soll. Die Prüfung der Grenzwerte erfolgt gegen den Gesamtbestellwert des Auftrages, zu dem eine Berechnung erfolgen soll. Ist für die Abrechnungswährung kein Grenzwert hinterlegt, erfolgt die Prüfung gegen den Grenzwert in Hauswährung.