Über das Sachbearbeiterkennzeichen wird gesteuert, ob der Standardsachbearbeiter des Personenkontos oder der versendende Sachbearbeiter bzw. der hinterlegte Sachbearbeiter der Listungsversandsteuerung verwendet wird.
Sachbearbeiter aus Personenkonto wird verwendet (sofern vorhanden) | |
Versendender Sachbearbeiter wird verwendet (bzw. der hinterlegte Sachbearbeiter, wenn über den versendenden Sachbearbeiter keine gültige E-Mail-Adresse ermittelt werden kann). | |
Hinterlegter Sachbearbeiter der Listungsversandsteuerung wird verwendet |
Beim Belegversand wird der Absender der E-Mail über den belegverantwortlichen Sachbearbeiter des Belegs ermittelt.