Mit diesem Programm können Wareneingangsmengen auf Basis von Nachkalkulationsdaten neu bewertet werden.
Voraussetzungen
Die Bewertung der Wareneinkäufe muss mit über die Costpreiskalkulation ermittelten kalkulatorischen Werten erfolgen
Für die Nachkalkulation müssen die echten Warenbezugskosten als Eingangsrechnung erfasst und kostenartenmäßig zugeordnet werden
Die Leitsätze der nachzubewertenden Wareneingangsrechnungen müssen noch in der Leitsatztabelle (f096) vorhanden sein (Einstellung der Aufbewahrungszeit beachten)
Die Lagerbuchungen der nachzubewertenden Wareneingänge müssen sich noch in der Buchungstabelle für aktuelle Verarbeitungen (f171) befinden (Einstellung der Aufbewahrungszeit beachten)
Beschränkungen
Eine Nachbewertung ist nur für Wareneingänge des laufenden Geschäftsjahres möglich. Daraus ergibt sich der Zwang, speziell im letzten Geschäftsjahresmonat den Monatsabschluss so lange hinauszuzögern, bis alle erwarteten Warenbezugsrechnungen für Wareneingänge des Geschäftsjahres verarbeitet sind.
Verarbeitung
Ermittlung der zu verarbeitenden Lagerzugangsbuchungen entsprechend den eingegebenen Vorlaufparametern
Ermittlung der Nachkalkulationsdaten der zu verarbeitenden Lagerzugangsbuchungen
Änderung des Lagerzugangswertes bei Ermittlung einer Abweichung zwischen gebuchtem und nachkalkuliertem Wert
Durchführung einer vollständigen Nachbewertung auf Ebene Artikel/Lager ab Geschäftsjahresbeginn bei Wertänderung für Lagerzugänge aus abgeschlossenen Monaten oder bereits im endgültigen Lagerkonto (p317) verarbeiteten Lagerzugängen
Übernahme der durch die Artikelnachbewertung veränderten Wareneinsatzwerte in die Langzeitstatistik für bereits in die Langzeitstatistik übergebene Verkaufsbuchungen
Protokolle
Protokoll der Ermittlung des neuen Wareneingangswertes mit vorkalkulierten (wenn vorhanden), zum Zeitpunkt des Wareneinganges gebuchten und nachkalkulierten Werten je Kostenart
Protokoll der Artikelnachbewertung
Nachbewertung von schwimmenden Rechnungen
Bei der Nachbewertung von schwimmenden Wareneingängen wird die dazugehörige schwimmende Rechnung ebenfalls nachbewertet. Auch schwimmende Rechnungen, für die noch kein schwimmender Wareneingang erfolgt ist, können durch das p314 bereits nachbewertet werden, sofern sie noch im aktuellen Geschäftsjahr liegen.
Wenn durch die Nachbewertung eines schwimmenden Wareneingangs eine dazugehörige schwimmende Rechnung in einem bereits abgeschlossenen Vorjahr nachbewertet wird, wird die Differenz aus dieser Nachbewertung über eine eigenständige Buchung mit dem Buchungsschlüssel Nachbewertung schwimmende Ware in den ersten Tag des aktuellen Geschäftsjahres gebucht um einen korrekten schwimmenden Jahresanfangsbestand sicherzustellen.