SOG-Helpcenter Logo SOG Business - Software

Teilzahlungsanteil


Anteil einer einzelnen Teilzahlung in Prozent vom gesamten Fälligkeitsbetrag. Wenn kein Prozentanteil angegeben wird, gilt eine einmalige Zahlung des fälligen Betrags als vereinbart.

Insgesamt müssen die Teilzahlungsanteile wieder 100% ergeben, wenn alle Stufen mit Prozentanteilen versorgt werden. Wird die letzte Stufe einer Gruppe ohne Prozentanteil definiert, so wird auf dieser Stufe automatisch der Restbetrag eingestellt.