Anteil einer einzelnen Teilzahlung in Prozent vom gesamten Fälligkeitsbetrag. Wenn kein Prozentanteil angegeben wird, gilt eine einmalige Zahlung des fälligen Betrags als vereinbart.
Insgesamt müssen die Teilzahlungsanteile wieder 100% ergeben, wenn alle Stufen mit Prozentanteilen versorgt werden. Wird die letzte Stufe einer Gruppe ohne Prozentanteil definiert, so wird auf dieser Stufe automatisch der Restbetrag eingestellt.