Das Vorgangsreorganisationsprogramm kann für Reste in Ein- und Verkaufsvorgängen unter vorgegebenen Bedingungen eine automatische Resterledigung durchführen.
Die Bedingungen werden durch einen minimalen nicht ausgelieferten absoluten Wert (in Hauswährung) und einen minimal nicht ausgelieferten prozentualen Wert definiert. Sind beide Bedingungswerte definiert, müssen für eine automatische Resterledigung auch beide Bedingungen erfüllt sein. Grundsätzlich werden nur Vorgänge resterledigt, für die mindestens eine Teillieferung erfolgt ist.
Beispiel:
5% und 100 EUR
Automatische Resterledigung für Vorgänge mit einem Restwert von weniger als 5% des Gesamtwertes und einem Restwert von weniger als 100 EUR.
1%
Automatische Resterledigung für Vorgänge mit einem Restwert von weniger als 1% des Gesamtwertes.
100 EUR
Automatische Resterledigung für Vorgänge mit einem Restwert von weniger als 100 EUR.
Verkaufspositionen sind ausgeschlossen wenn
- Mengenzuteilungen für Auslieferung vorhanden sind
- ein Direkteinkauf vorhanden ist
- die Position zu einer Positionsgruppe gehört und Teillieferungssperre für Positionsgruppen gesetzt ist
- der Vorgang gegen Resterledigungen geschützt ist
- der Artikel der Position gegen Resterledigungen geschützt ist
Einkaufspositionen sind ausgeschlossen wenn
- nicht abgerechnete Wareneingänge vorhanden sind
- offene Eingangsavise vorhanden sind
- ein Direktverkauf vorhanden ist
- der Artikel der Position gegen Resterledigungen geschützt ist
Fertigungspositionen sind grundsätzlich ausgeschlossen