Eingabe eines Wertes in der angegebenen Währung, bis zu dem der
Mindestauftragswertzuschlag ermittelt werden soll. Dieser Grenzwert ermöglicht
es, Minimalzuschläge zu vermeiden, indem zum Beispiel bei einem
Mindestauftragswert von DM 100,- dieser Grenzwert nicht auf € 100,- sondern
auf € 98,- gesetzt wird, um die Verarbeitung von Zuschlägen unter € 2,- zu
vermeiden.