Eingabe eines Wertes in der angegebenen Währung, bis zu dem der
Mindestrechnungswertzuschlag ermittelt werden soll. Dieser Grenzwert ermöglicht
es, Minimalzuschläge zu vermeiden, indem zum Beispiel bei einem
Mindestauftragswert von € 100,- dieser Grenzwert nicht auf € 100,- sondern
auf € 98,- gesetzt wird, um die Verarbeitung von Zuschlägen unter € 2,- zu
vermeiden.