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Arbeitszeit.Kernzeit - Berechnung der Kernarbeitszeit eines Sachbearbeiters


  • 0: Keine Prüfung ob Aufgaben in der Kernzeit eines Sachbearbeiters zugewiesen werden.
     

  • 1: Prüfung gegen die im Sachbearbeiter festgelegte Werte für Arbeitszeit Anfang / Ende.
    Die im Sachbearbeiter hinterlegten Werte stellen die Kernarbeitszeit dar.
     

  • 2: Berechnung der Kernarbeitszeit auf Basis der hinterlegten Arbeitszeit Anfang / Ende Werte unter Berücksichtigung der für den Tag hinterlegten Sollarbeitszeit.
    Die Kernarbeitszeit ergibt sich aus (Arbeitszeitende - Sollarbeitszeit) bis (Arbeitszeitanfang + Sollarbeitszeit).
    Beispiel: 8:00 - 17:00 Uhr mit 8 Stunden Sollarbeitszeit, ergibt eine Kernarbeitszeit von 9:00 - 16:00.
    Begründung: Die Arbeitszeit kann sowohl von 8:00 - 16:00 Uhr als auch von 9:00 - 17:00 geleistet werden.
    Das ergibt eine Schnittmenge von 9:00 - 16:00 Uhr in der der Sachbearbeiter auf jeden Fall arbeiten muss.