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Bereichsgruppe


Mehrere Bereiche können zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Die Mindestbestandsermittlung und die Umlagerungen (p320) betrachten dann die Bereiche als ein gemeinsamen Bereich, wobei der Bereich, der im Artikel hinterlegt ist, immer der Primäre Bereich ist. Die anderen Bereiche werden nur angesprochen, wenn der Primäre z.B. voll ist und kein freier Lagerplatz ermittelt werden konnte.

Der Mindestbestand sollte dann immer nur in einem Bereich engetragen werden.